Neue Gesetze: Reisen und Tollwutimpfung
Was sich 2015 für Haustiere und ihre Halter ändert

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Das neue Jahr bringt zwei neue Regelungen mit sich, die jeder Tierhalter kennen sollte. TASSO fasst die wichtigsten Änderungen zum Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen und zur Tollwutimpfung beim Hund für Sie zusammen.

Neuer EU-Heimtierausweis

Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Optisch unterscheidet sich dieser nicht von seinem Vorgänger, inhaltlich müssen jedoch einige Angaben zusätzlich gemacht werden: Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Um Missbrauch zu vermeiden, wird besonderes Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt. Zudem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.

Für Tierhalter, die einen EU-Heimtierausweis haben, der vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde: Alte Heimtierausweise behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.

Tollwutimpfung

Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen. Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirksam. Welpen können somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.

Dies soll auch illegalen Welpenhändlern erschweren, Jungtiere einzuführen. Denn meistens geben diese vor, Privatpersonen zu sein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist. Allerdings brauchen Welpen wie auch Kinder genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen. Diese Tiere landen später oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.

TASSO-Tipp: Hundewelpen, die eklatant jünger als vier Monate sind, sind wahrscheinlich illegal nach Deutschland gebracht worden oder stammen von einem unseriösen Züchter. TASSO rät, nur seriösen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen. Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen, die Auswirkungen des illegalen Welpenhandels sowie die Gefahren, denen Mensch und Tier ausgesetzt sind, unter: www.tasso.net/wuehltischwelpen Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

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