AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundetagesstätte (HuTa)

§1 Vertragsgegenstand

Die stundenweise Unterbringung von Hunden der Hundehalterin/ des Hundehalters ( – nachfolgend: Hundehalter- ) in den Räumlichkeiten und auf dem Freigelände der Hundetagesstätte Pro Canis, Rothlaker Straße 1, 28870 Ottersberg/Posthausen,  ( – nachfolgend: HuTa – ).

§2 Pflichten des Hundehalters

1.) Der Hundehalter hat vor Abschluss des Unterbringungsvertrages den Aufnahmebogen sorgfältig und vollständig auszufüllen und die Richtigkeit der gemachten Angaben durch seine Unterschrift und gegebenenfalls Nachweise zu bestätigen. Ferner sind die folgenden Unterlagen im Original vorzulegen: – Personalausweis des Hundehalters – Impfausweis des Hundes – Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundes – Chipnummer des Hundes
2.) Der Hundehalter zahlt die Gebühren der Unterbringung nach der jeweils gültigen Honorarliste bei Abholung des Hundes. Die HuTa kann eine Anzahlung auf das Honorar vor Abgabe des Hundes verlangen.
3.) Im Falle des Nichterscheinens wird das volle Honorar fällig, sofern die Unterbringung nicht spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Betreuungszeit storniert wird.
4.) Wird der Hund nach Ablauf  der gebuchten Zeit nicht abgeholt, berechnet die HuTa die weitere Unterbringung gemäß der jeweils gültigen Honorarliste zusätzlich.
5.) Die HuTa schließt um 20:00 Uhr. Wird der Hund nicht bis Geschäftsschluss abgeholt, erfolgt eine Unterbringung des Hundes in einer Hundepension/einem Tierheim. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter und hält dieser die HuTa davon frei.
6.) Der Hundehalter hat die Mitarbeiter der HuTa über akute Erkrankungen, notwendige Medikation und besondere Verpflegung unaufgefordert zu informieren.
7.) Der Hund muss frei von Ungeziefer sein und über einen ausreichenden Schutz dagegen verfügen.
8.) Der Hundehalter willigt in eine tierärztliche Behandlung ein, sofern sich während der Zeit der Unterbringung die Notwendigkeit dafür ergibt und hält er die HuTa von den entstehenden Behandlungskosten frei.
7.) Der Hundehalter ist auch während der Unterbringung des Hundes in der Huta Tierhalter gemäß §833 BGB und hat die HuTa von Ansprüchen gemäß §834 BGB freizuhalten , sofern die Huta nicht mindestens grob fahrlässig gegen die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

§3 Pflichten der HuTa

1.) Die HuTa bringt auf Ihrem Freigelände und in ihren Räumlichkeiten die Hunde in Gruppen unter, sofern nicht ausdrücklich die Einzelunterbringung gegen entsprechendes Zusatzhonorar vereinbart wird und diese möglich ist.
2.) Die HuTa wird die einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen wie z.B. das Tierschutzgesetz etc. beachten.
3.) Die Hunde werden während der Unterbringung in der HuTa nicht gefüttert. (Ausnahme: vor Abschluss des Unterbringungsvertrages vereinbarte krankheitsbedingte Fütterung. Der Hundehalter hat das entsprechende Futter zur Verfügung zu stellen.)

§ 4 Haftungsbeschränkung- und ausschluss

1.) Die HuTa haftet nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Verletzungen und sonstigen Beschädigungen und/oder Abhandenkommen des Hundes.
2.) Die Haftung für das Decken einer läufigen Hündin wird ebenso ausgeschlossen wie Bissverletzungen durch andere Hunde, die sich trotz ordnungsgemäßer Unterbringung nicht vermeiden lassen.

§5 Unwirksamkeit einer Bestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§6 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der HuTa ist Achim.
Stand: August 2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundeschule

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand sind die Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Bei Unklarheiten können Sie sich im Vorfeld vor Vertragsbeginn/Vertragsabschluss gerne kostenlos, mündlich bei uns informieren. Etwaige Erfolgsgarantien können von uns nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im überwiegenden Teil von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.

§ 2 Teilnahmevoraussetzung

Nur gesunde und geimpfte Hunden können an angebotenen Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Hundeschule Pro Canis GbR behält sich, ohne Angabe von Gründen vor Teilnehmer oder Hunde abzulehnen.

§ 3 Anmeldung

Die Anmeldung kann per Internet, E-Mail, persönlich vor Ort oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer Anmeldebestätigung, welche auch gleichzeitig die Rechnung ist. Die AGB werden bei der Anmeldung vom Teilnehmer bestätigt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist die Zahlung der jeweiligen Gebühr fällig. Die Zahlung erfolgt im vorgegebenen Zeitraum auf das angegebene Konto oder in bar. In vereinbarten Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung zu vereinbarten Terminen möglich.

§ 5 Rücktritt Kurse/Veranstaltungen/Seminare

Der Rücktritt durch den Teilnehmer: Jeder Teilnehmer kann rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltungen und Leistungen ohne Nennung von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erklärt werden. Das bloße Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornierungskosten bei Seminaren/Veranstaltungen: Bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 10% des Entgelts für die Veranstaltung. Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Entgelts für die Veranstaltung. Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornierungskosten bei Leistungen der laufenden Gruppen: Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum jeweils nächsten Monatsende. Bis zum Kündigungsdatum sind die laufenden Monatskosten zu 100% fällig. Rücktritt durch die Hundeschule ProCanis GbR: Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der durchgeführten Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule ProCanis GbR sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer in wiederholtem Maß die Veranstaltungen oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann die Hundeschule ProCanis GbR, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.

§ 5a Rücktritt Hundeschule

Der Rücktritt durch den Teilnehmer: Jeder Teilnehmer kann von den laufenden Kursen ohne Nennung von Gründen zurück treten. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen zum Monatsende. Rücktritt durch die Hundeschule ProCanis GbR: Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden/können bezahlte Gebühren entsprechend der durchgeführten Kurstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule ProCanis GbR sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer in wiederholtem Maß die Veranstaltungen oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann die Hundeschule ProCanis GbR, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatztraining.

§ 6 Teilnahmeausschluss

Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

§ 7 Haftung

Die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Aktivitäten, erfolgen auf eigene Gefahr. Das Betreten des Geländes der Hundeschule ProCanis GbR erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Schäden, die von der Hundeschule ProCanis GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Eltern haften für ihre Kinder. Hundeschule ProCanis GbR haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden verursacht werden. Für das Versterben eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und/oder seinen Hund entstandenen Schäden.

§ 8 Mitwirkungspflicht

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 10 Gerichtstand

Der Gerichtsstand ist Achim. Stand: März 2012 Donwload